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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.stadt-schenefeld.de veröffentlichten Website der Stadt Schenefeld.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Internetseite wird zurzeit noch überarbeitet, um die noch bestehenden Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Eine Selbstbewertung der Barrierefreiheit für die Internetseite www.stadt-schenefeld.de ist in Vorbereitung, um diese Erklärung zu vervollständigen und die noch nicht barrierefreien Elemente zu benennen.
Barrieren melden
Mit dem folgenden Formular können Sie uns in einfacher Weise auf Barrieren oder Fehler dieser Internetseite hinweisen.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle wird Ihnen das Verfahren ausführlich beschrieben. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung für das Aufheben der Barrieren gesucht. Dieses Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.