Reisepass beantragen in Schenefeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Reisepass für Kinder

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungsklebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
    • kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

    Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Beantragung des Reisepasses

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

    Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    •             alter / abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass (sofern vorhanden),

    •             aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),

    •             Personalausweis und

    •             Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

    •             ggf. Sorgerechtserklärung

    •             ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist.

    (Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte) mit Vorlage des Personalausweises aus.)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Nein
    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Nein
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

    Gebühr: 21,00 €
    Vorkasse: Nein
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Geltungsdauer:

    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre 
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Rechtsgrundlage

    • Passgesetz (PaßG),
    • Verordung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV),
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Einverständniserklärung zum Anbringen eines Vermerks (Aufkleber) im Reisepass für einen Minderjährigen:

    Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass Minderjähriger auf der für amtliche Vermerke vorgesehenen Seite eingetragen werden. Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie. Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.

    Die Eintragung soll den Vornamen, den Familiennamen und das Geburtsdatum aller sorgeberechtigten

    Elternteile enthalten und nach dem folgenden Schema erfolgen:

    Sorgeberechtigt zum Zeitpunkt der Antragstellung:

    VORNAME(N) FAMILIENNAME, geb. am TT.MM.JJJJ

    VORNAME(N) FAMILIENNAME, geb. am TT.MM.JJJJ

    Die Einverständniserklärung zum Anbringen eines Vermerks (Aufkleber) im Reisepass für einen Minderjährigen finden Sie unter Formulare.


    Seriennummer

    Die Seriennummer in deutschen Reisepässen setzt sich seit dem 01.11.2021 aus den Ziffern 1-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Insgesamt werden seitdem 26 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Insbesondere zur Vermeidung sinntragender Wörter wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet. Um Missverständnisse zu vermeiden wurde außerdem zum 01.11.2021 die Ziffer „0“ gestrichen. Außerdem dürfen seit dem 01.11.2021 folgende Zeichenkombinationen nicht mehr auftreten: KZ, HH, HJ, NPD. Somit werden die Seriennummern seit dem 01.11.2021 aus folgenden Zeichen gebildet: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z. Die Seriennummer beginnt mit einem Buchstaben.

    Sofern Sie für die Einreise in ein anderes Land ein bereitgestelltes Online-Formular ausfüllen, verwenden Sie, wenn Sie Ihren Reisepass vor dem 01.11.2021 beantragt haben, als Null die Ziffer „0" und nicht den Buchstaben „O". Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Einreise.

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass" erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (BMI): 

    www.ePass.de

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    TIPP

    Das Bürgerbüro verfügt über einen Passfotoautomaten. Weitere Informationen finden Sie hier.