Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Die städtische Sammelstelle für Gartenabfälle am Mühlendamm wird

    ab Samstag, dem 16.03.2024,
    in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr,

    bis einschließlich 30. November 2024 jeweils samstags wieder regelmäßig für alle Schenefelder Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer geöffnet sein.

    Folgende Hinweise:

    • Beider Abgabe der Gartenabfälle ist der Personalausweis vorzuzeigen.
    • Es wird nur eine gewisse Anzahl von Kraftfahrzeugen gleichzeitig auf das Gelände gelassen.
    • Mit entsprechenden Wartezeiten ist zu rechnen.

    Die Annahme von Grünabfällen ist wie folgt eingeschränkt:

    • Keine Annahme von Stubben und Stammholz mit einem Durchmesser von mehr als 20 cm.
    • Das Befahren des Geländes am Mühlendamm ist nur mit Fahrzeugen mit einem max. zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t zugelassen.
    • Angefallener Rasenschnitt ist in einem vor Ort stehenden Container zu entsorgen.
    • Den Gartenabfällen dürfen keine Fremdstoffe, wie z. B. Plastiksäcke, Beton, Metall, behandeltes Holz oder Verpackungsmaterial, beigemengt werden, da das Trennen zu unnötigen zusätzlichen Kosten führt. Verstöße hiergegen werden entsprechend geahndet.

    An folgenden Tagen ist die Gartenabfallsammelstelle nicht geöffnet:

    • Samstag, den 30.03.2024,
    • Samstag, den 11.05.2024,
    • Samstag, den 18.05.2024
    • Samstag, den 05.10.2024 und
    • Samstag, den 02.11.2024
  • Teaser

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.


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