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Nebenwohnung abmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldDie Abmeldung einer Nebenwohnung ist schriftlich oder persönlich bei der Haupt- oder Nebenwohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier
- ausgefüllte Abmeldung
Schicken Sie Ihre Abmeldung bitte per Post, per Fax oder per E-Mail einschließlich einer gut leserlichen Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an Ihre Haupt- oder Nebenwohnsitzgemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.