Hunde: anmelden / abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

  • Teaser

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier
    • Heimtierausweis
    • Nachweis über den Erwerb des Hundes (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag vom Tierheim, Schenkungsvertrag etc.)
    • Bei der Abmeldung eines Hundes ist ein Nachweis von Tierarzt und die Hundesteuermarke vorzulegen.
  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
  • Anträge / Formulare