Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Teaser

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
    • Alten Reisepass oder Personalausweis,
    • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen),
    • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend,
    • ggf. Sorgerechtserklärung,
    • ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist.
      (Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte) mit Vorlage des Personalausweises aus.).
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
    • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Braille-Aufkleber

    In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können in den Bürgerämtern das Aufkleben eines transparenten Aufklebers mit den Braille-Zeichen für "ad" (Ausweisdokument) auf der Rückseite der Ausweis-Karte beantragen. Damit kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei.


    PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

    Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.


    Befreiung von der Ausweispflicht

    Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt ist, können von der Ausweispflicht befreit werden. Einen entsprechenden Antrag finden Sie in den Formularen.


    eID-Informationsflyer


An wen muss ich mich wenden?

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende