Verlust des eigenen Personalausweises melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

  • Teaser

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel Reisepass).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

  • Rechtsgrundlage

    § 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

    „Im Falle des Verlustes können Sie zur Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion anstatt Ihrer zuständige Pass- und Personalausweisbehörde auch unmittelbar die Sperrhotline um Sperrung bitten.

    Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.

    Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).“


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende