Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier
    • Ausgefüllte Anmeldung wenn die Anmeldung durch das Pflegeheim erfolgt.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

  • Rechtsgrundlage

    § 32 Bundesmeldegesetz (BMG).

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
  • Was sollte ich noch wissen?

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.