Bürgersprechstunde

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben und einmal mit Ihrer (Ober-)bürgermeisterin, Ihrem (Ober-)Bürgermeister oder Ihrer Landrätin oder Ihrem Landrat direkt sprechen möchten, haben Sie dazu in einer Bürgersprechstunde Gelegenheit.

  • Teaser

    In der Bürgersprechstunde besteht die Möglichkeit sich persönlich direkt an die Gemeidne oder den Kreis zu wenden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende