Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

    Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

  • Teaser

    Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

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