Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörden in den

  • Kreisen und kreisfreien Städten
  • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
  • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
  • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende