- Schenefeld
- Rathaus
- Politik
- Leben & Erleben
- Wirtschaft
- Service
Bauvoranfrage stellen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.
Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.
Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldBauvoranfragen können formlos eingereicht werden. Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann auf schriftlichen Antrag vor Einreichen des Bauantrages ein schriftlicher Bescheid erteilt werden. Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig und kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Teaser
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage
-
Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Rechtsgrundlage
- §§ 66, 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
- § 5 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 1.6.