Niederschlagswassergebühr

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Schenefeld unterhält ein Regenwasser-Kanalnetz, in dem nicht nur das Regenwasser von öffentlichen Orten eingeleitet wird, sondern auch oftmals das Regenwasser von privaten versiegelten Flächen, wie beispielsweise Dächer und Auffahrten.

    Die Unterhaltungskosten dieses Kanalnetzes werden bisher von der Allgemeinheit getragen. Um die tatsächlichen Kosten auf die Nutzer zu verteilen, hat die Ratsversammlung der Stadt Schenefeld am 08.03.2018 die Einführung einer Niederschlagswassergebühr beschlossen.

    Grundlage für die Berechnung der Gebühr sind die versiegelten Grundstücksflächen, von denen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Als an die öffentliche Kanalisation angeschlossen gilt eine Fläche, wenn das anfallende Wasser direkt (z.B. durch private Rohrleitungen), oder indirekt (z.B. Regenwasser fließt von versiegelter Fläche wie einer Garagenzufahrt in einen Gully), der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.


    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

  • Anträge / Formulare


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