Nebenwohnung/ Zweitwohnung: anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Hat eine Einwohnerin / ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

    Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin/des Einwohners liegt.

  • Zuständige Stelle

    An das Bürgerbüro der Stadt Schenefeld.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG)
    • vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
    • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist auch die ausgefüllte Anmeldung, die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person vorzulegen.
  • Rechtsgrundlage

    § 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Seit dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Die Stadt Schenefeld erhebt seit dem 01.01.2018 als örtliche Aufwandsteuer eine Zweitwohnungssteuer. Für nähere Information wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Finanzen.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren / dessen Gebiet die Zweit- / Nebenwohnung liegt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende