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Gehwegreinigung
Leistungsbeschreibung
Gemäß der Ortssatzung der Stadt Schenefeld über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Schenefeld wurde die Reinigung der innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für die folgenden Straßenteile den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegt:
1. die Gehwege,
2. die begehbaren Seitenstreifen,
3. die Radwege, deren Benutzung auch für Fußgänger geboten ist,
4. die Radwege,
5. die Gräben,
6. die dem Grundstücksanschluss dienenden Grabenverrohrungen,
7. die Rinnsteine, mit Ausnahme derjenigen,
- der Landesstraßen (Blankeneser Chaussee, Halstenbeker Chaussee, Hauptstraße und Altonaer Chaussee),
- der dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten besonders verkehrsreichen Straßen (Friedrich-Ebert-Allee, Gorch-Fock-Straße, Lornsenstraße, Swatten Weg)
Die zu reinigenden Straßenteile sind monatlich zu säubern und von Unkraut zu befreien. Dabei ist die Verwendung von Herbiziden, und zwar auch der von der Biologischen Bundesanstalt zugelassenen Mittel, nicht gestattet.
Rechtsgrundlage