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Wohnungssicherung Beratung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Teaser
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldBeratung und Unterstützung bei:
- Mietschulden, fristloser Kündigung, Räumungsklage
- (drohender) Wohnungslosigkeit
- Schwierigkeiten mit Ämtern und Behörden
- Problemen bei der Stellung von Anträgen / beim Ausfüllen von Formularen
- Allgemeinen Fragen zu Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II
- Der Suche nach der richtigen Anlauf- und / oder Beratungsstelle
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.