sonstige Urkundenanforderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wo erhalten Sie Ihre Urkunde?

    Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat, weil die Personenstandsregister dort geführt werden.


    Welche Urkunden können Sie hier erhalten?

    Urkunden aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern, wenn der Personenstandsfall seit dem 01.09.1927 beurkundet wurde. Für Personenstandsfälle, die vor dem 01.09.1927 in Schenefeld eingetreten sind, erhalten Sie Auskünfte und Urkunden über das Standesamt Hamburg-Altona (Standesamt@altona.hamburg.de)


    Wie erhalten Sie Ihre Urkunden?

    Urkunden können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder per e-mail anfordern.

     

    Wenn Sie

    • persönlich kommen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
    • die Urkunde schriftlich beantragen, geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre aktuelle Anschrift und das Datum Ihrer Geburt, Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft an.

     

    Wer kann Urkunden aus den Personenstandsregistern erhalten?

    • Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsregister bezieht, ferner deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder.


    • Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse  nachweisen können. Ein rechtliches Interesse hat nur derjenige, dessen Rechtsbereich davon berührt wird, dass eine Person einen bestimmten Namen oder Personenstand hat oder nicht hat oder dass ein sonstiger in das Personenstandsregister einzutragender Umstand vorliegt oder nicht vorliegt. Hierbei kann es sich z.B. um Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide handeln. Beim Geburten- und Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-

    und Sterbeurkunde                                    15,00 €

    Jede weitere Ausfertigung einer Personenstandsurkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, kostet die Hälfte der Gebühr.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende