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Briefwahl beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldSie können die Briefwahl bei der Stadt Schenefeld problemlos unter dem folgenden Link online beantragen:
Teaser
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt SchenefeldSie müssen die Briefwahl in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag beantragt haben.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Rechtsgrundlage
§ 17 BWahlG § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG) Bundeswahlgesetz §§ 25-31, §66 Bundeswahlverordnung (BWO) Bundeswahlordnung (BWO)
- § 33 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
- § 17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
- § 25 Bundeswahlverordnung (BWO)
- § 51 Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO
- § 27 Bundeswahlverordnung (BWO)
- § 50 Landeswahlordnung (LWO)
- § 28 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 22 Landeswahlgesetz (LWahlG)
- § 29 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 31 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 36 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
Was sollte ich noch wissen?
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.