Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Geschwisterermäßigung

    Werden mehrere in einem Haushalt lebende Geschwisterkinder gleichzeitig in anerkannten Einrichtungen betreut, so kann der Elternbeitrag auf Antrag reduziert werden. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.

    Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, dass ab dem 01.01.2024 die Geschwisterermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Berücksichtigung findet, wenn das ältere schulpflichtige Geschwisterkind – als sogenanntes Zählkind – in nachschulischen Betreuungsangeboten gefördert wird.

    Hierzu müssen gem. Beschluss folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Wöchentlich mindestens 10 Betreuungsstunden vorliegen,-
    2. eine regelmäßige Betreuung an mindestens 4 Tagen in der Woche erfolgt,-
    3. eine Betreuung von mindestens 30 % aller Schulferientage im Jahr angeboten wird (abzgl. Feiertage), -
    4. eine Mittagsverpflegung angeboten wird.

    Unter das nachschulische Betreuungsangebot fallen alle Schulträger bzw. Schulverbände formal organisierten Betreuungsformate, die sich an schulpflichtige Grundschulkinder richten (u.a. Hort, Offener Ganztag, Gebundener Ganztag, Betreuungsvereine). Dem Antrag auf Geschwisterermäßigung ist ein Nachweis über die nachschulische Betreuung beizufügen.

  • Teaser

    Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    § 31 Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein (KiTaG)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Aktuelle Elternbeiträge


An wen muss ich mich wenden?

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende