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EID-KARTE: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist die eID-Karte abhanden gekommen, das heißt die eID-Karte ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Pflicht, der aktuell zuständige Meldebehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens die Karte vorzulegen.
Teaser
Der Verlust der eID-Karte muss unverzüglich bei der aktuell zuständigen Meldebehörde angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Nationalpass).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Im Falle des Verlustes können Sie zur Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion anstatt Ihre aktuell zuständige Meldebehörde auch unmittelbar die Sperrhotline um Sperrung bitten.
Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).