Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.

    Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht.

    Die Anmeldung kann elektronisch über den Onlinedienst, persönlich bei der Meldebehörde oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    Sie können diese Leistung auch unter dem folgenden Link online Beantragen

    Wohnsitzanmeldung online

  • Verfahrensablauf

    • Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden.
    • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss Ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung   aushändigen.
    • Mit dieser Wohnungsgeberbestätigung   können Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug nachkommen.
    • Bitte beachten Sie: Der Mietvertrag allein reicht nicht aus. Bringen Sie deswegen die   Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung mit.
    • Wenn Sie in eine eigene Immobile ziehen, dann geben Sie bitte eine Selbsterklärung bei der   Anmeldung ab.
    • Sie können sich elektronisch oder persönlich anmelden. 

    Elektronische Anmeldung

    • Sie können die elektronische Anmeldung über den Online-Dienst in ganz Schleswig- Holstein nutzen.
    • Sie benötigen ein hoheitliches Dokument, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist   (Personalausweis oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).

    Persönliche Anmeldung

    • Sie müssen den Meldeschein in der Meldebehörde nicht mehr selbst ausfüllen, sondern   nach der Erfassung Ihrer Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre   bisherige Anschrift) werden Ihre Daten von der bisherigen Meldebehörde abgerufen und in   den Meldeschein übertragen.
    • Sie müssen nur noch die Angaben überprüfen, ggf. berichtigen und den Meldeschein   unterschreiben.
    • Über Ihre Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie amtliche Meldebestätigung.
  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld

    An das Bürgerbüro der Stadt Schenefeld.

  • Voraussetzungen

    Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Schenefeld
    • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister).
    • Mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis
      • Vorläufiger Personalausweis
      • Ersatz-Personalausweis
      • Anerkannter und gültiger Pass
      • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
    • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
    • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Bei Vertretung durch eine andere Person: handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Person, ausgefüllter Meldeschein (siehe Formulare) und Ausweisdokumente der anzumeldenden und anmeldenden Person.
    • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
    • Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:
      • gegebenenfalls Heiratsurkunde, (ggf. mit Apostille oder Legalisation)
      • bei Kindern: Geburtsurkunde. (ggf. mit Apostille oder Legalisation)
      • bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers in Deutschland (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden). Eine Übersetzung der Urkunde sollte jedoch erst nach Absprache mit dem Bürgerbüro erfolgen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Anmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
     

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
     

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Antragsfrist: 2 Wochen

  • Anträge / Formulare