Klimafonds

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Schenefeld richtet einen Klimafonds ein, mit dem sie Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung im privaten sowie gewerblichen Bereich auf dem Gebiet der Stadt unterstützt.

    Mithilfe des Klimafonds möchte die Stadt gezielt die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im privaten Raum fördern. Im Fokus des Schenefelder Klimafonds sollen Maßnahmen und Projekte stehen, die einen hohen Nachahmungseffekt oder einen Nutzen für die Allgemeinheit haben.

    Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die noch nicht begonnen haben und zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung beitragen.

    Zum Beispiel: Maßnahmen, mit denen weniger schädliche Treibhausgase entstehen. Maßnahmen, mit denen Energie aus Sonne oder Wind genutzt wird. Maßnahmen, die Wasser sparen.

    Insbesondere werden Maßnahmen gefördert, die einen hohen Nachahmungseffekt oder einen Nutzen für die Allgemeinheit haben.

    Förderfähige Maßnahmen können ausfolgenden Bereichen stammen:

                1 – Erneuerbare Energien

                2 – Energetische Sanierung

                3 – Klimafolgenanpassung

                4 – Klimafreundliche Mobilität

                5 – Projektunterstützung

    Eine Liste mit Maßnahmenbeispielen befindet sich im Anhang der Richtlinie und hier auf der Website.

    Die Maßnahmenbereiche sowie die Liste sind nicht abschließend. Beides soll dabei helfen, Ideen zu entwickeln. Auch Projekte, die nicht auf der Liste stehen, können gefördert werden. Wer eine Maßnahme plant, die nicht in der Liste steht oder keinem der fünf Bereiche zugeordnet werden kann, kann trotzdem einen Förderantrag stellen.

    Nicht gefördert werden Maßnahmen, die schon begonnen oder beendet wurden. Es werden keine Maßnahmen gefördert, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht. Maßnahmen, für die andere Förderprogramme genutzt werden können, werden nicht durch die Stadt Schenefeld gefördert.

    Durch die Veröffentlichung von Projektinhalten soll die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung verstärkt werden.

    Eine Förderung können erhalten:

    • Privatpersonen mit Wohnort Schenefeld
    • Unternehmen mit Hauptsitu in Schenefeld
    • Juristische Personen (Vereine und Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Organisationen, Gesellschaften und sonstige Personenvereinigungen)

    Die Förderquote beträgt 5 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000,00 € je Antrag und Maßnahme. Eine Maßnahme muss mindestens 2.000,00 € kosten, damit sie gefördert werden kann (Bagatellgrenze).

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag wird per E-Mail an umwelt@stadt-schenefeld.de oder Post bei der Stadt Schenefeld, Fachdienst Planen und Umwelt, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld gestellt.

    Hierzu ist dasKlimaschutzkonzept zur Verfügung gestellte Antragsformular zu nutzen.


    Was passiert nach der Antragstellung?

    Es wird geprüft, ob die rechtzeitig eingegangenen Anträge vollständig und formal richtig sind. Ggf. werden Unterlagen nachgefordert. Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt sind, erhalten Sie eine begründete Rückmeldung, warum Ihr Projekt nicht förderfähig ist.

    Über die Förderbewilligung entscheidet ein neutrales Gremium der Stadt Schenefeld. Das Gremium betrachtet drei Aspekte:

    1.         Können viele Menschen das Projekt nachmachen? (Nachahmungseffekt)

    2.         Ist das Projekt gut für viele Menschen in Schenefeld? (Nutzen für die Allgemeinheit)

    3.         Ist das Projekt laut Klimaschutzkonzept der Stadt Schenefeld besonders wichtig für die Erreichung der Klimaziele? (Priorisierung)

    Wenn mehrere Projekte gleich gut eingeschätzt werden, entscheidet das Los.

  • Voraussetzungen

    Es werden nur Maßnahmen gefördert, die in Schenefeld und innerhalb von einem Jahr vollständig umgesetzt werden. Die Maßnahme darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein.

    Zudem ist die Zweckbindungsfrist von fünf Jahren zu beachten. Näheres erläutert Kapitel 6 der Richtlinie.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zum Antrag gehören folgende Angaben (abhängig von der Maßnahme):

    • Standort und Beschreibung der Maßnahme mit Kostenschätzung und Zeitplanung,
    • Planung, die eine ausreichende Prüfung der erforderlichen Maßnahmen ermöglicht,
    • schriftliche Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder sonst dinglich verfügungsberechtigten Personen (z. B. Erbbauberechtigte) des Grundstücks/Objekts, dass sie oder er mit der Maßnahme einverstanden ist,
    • bei Zusammenschlüssen (z.B. Nachbarschaft): Auflistung und Unterschriften der Teilnehmer*innen,
    • Nachweis der Gesamtkosten durch unverbindliche Kostenangebote oder Kostenvoranschläge
    • bei baulichen Maßnahmen: Gebäudealter und -sanierungsstand
    • schriftliche Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung der übermittelten (grundstücks-, betriebs- und personenbezogenen) Daten

    Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare können nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung kann eine Nachreichung von fehlenden Unterlagen fordern.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Vom 01.01. bis 31.01. sowie vom 01.07. bis 31.07. eines jeden Jahres können Anträge gestellt werden. Die Förderbewilligung hängt nicht davon ab, welcher Antrag zuerst eingereicht wurde.

    Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides ist die Maßnahme innerhalb eines Jahres umzusetzen. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag verlängert werden. Hierzu muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein formloser Antrag bei der Stadt eingereicht werden.

    Gegenstände, die zur Umsetzung der Maßnahme erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Die Gegenstände dürfen nicht vor Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens anderweitig verfügen (Zweckbindungsfrist).

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wie und wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

    Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt erst bei nachweislichem Abschluss der Arbeiten durch Rechnungsvorlage. Die Stadt prüft die Belege und überweist die Fördersumme an das angegebene Bankkonto.


    Ist die Stadt Schenefeld zu einer Förderung verpflichtet?

    Nein, die Zuschüsse aus dem Klimafonds sind eine freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch erhoben werden kann. Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn die Mittel zur Verfügung stehen.


    Wo gibt es andere Fördermittel?

    Der Klimafonds der Stadt Schenefeld fördert lediglich Maßnahmen, die nicht durch andere Förderprogramme förderfähig sind. Eine Auswahl weiterer Fördermöglichkeiten sind:

    • Förderdatenbank des Bundes (z. B. für effiziente Gebäude)
    • Landesförderprogramme des Lands Schleswig-Holstein
    • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
    • Kreises Pinneberg (Leitstelle Klimaschutz)
  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Fragen oder Anregungen zum Klimafonds beantworten die Umweltberaterin oder Klimaschutzmanagerin der Stadt Schenefeld. Die Kontaktdaten stehen rechts auf der Website.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende