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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan Nr. 91 „Teenbargen“
Presemitteilung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitplan-verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 91 „Teenbargen“
Mit dem Bebauungsplan Nr. 91 „Teenbargen“ der Stadt Schenefeld sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung von Gewerbeflächen sowie der Sicherung von grünen Fuß- und Radwegeverbindungen durch das Plangebiet geschaffen werden. Weiterhin soll der Schutz vor schädlichen Auswirkungen der Altablagerungen gesichert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Planung im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu beteiligen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung ihre Stellungnahmen abzugeben. Hierzu findet am Mittwoch, 30.08.2023 um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Schenefeld, Holstenplatz 3-5 eine Informationsveranstaltung statt. Die an der Planung interessierten Bürgerinnen und Bürger können außerdem ihre schriftliche Stellungnahme zu der dargelegten Planung bis zum 22.09.2023 bei der Stadt Schenefeld einreichen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
https://www.stadt-schenefeld.de/rathaus/planen-bauen/bauleitplanung/
gez. Küchenhof