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Hinweis auf die Streu- und Schneeräumpflichten
An alle und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Schenefeld
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal auf die Streu- und Schneeräumpflichten aus der städtischen Ortssatzung über die Straßenreinigung hingewiesen, wonach Sie verpflichtet sind, entlang der Grundstücksfronten die öffentlichen Geh- und Radwege, die begehbaren Seitenstreifen, die nicht befahrbaren Wohnwege sowie die Parkbuchten von Schnee zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
Das Abstreuen mit auftauenden Mitteln (Salze, auch Gemische, u. a.) ist dabei nicht zulässig.
In Anbetracht der derzeit herrschenden Witterungsverhältnisse werden Sie gebeten - sofern noch nicht geschehen - unverzüglich Ihrer Pflicht zum Winterdienst nachzukommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie als Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer von Passanten für eventuelle Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden können. Sofern Sie die Pflichten aus der Satzung an Dritte (z.B. Hausmeisterdienste) übertragen haben, haften diese für eventuelle Haftungsansprüche.
Ihr Ordnungsamt