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Bürger- & Volksbegehren
Bürger- & Volksbegehren
Die Ratsversammlung der Stadt Schenefeld kann mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Vertreterinnen und -vertreter beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden.
Über Selbstverwaltungsaufgaben können zudem die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung sowie eine von der zuständigen Verwaltung zu erarbeitende Übersicht über die zu erwartenden Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Das Bürgerbegehren muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Bürgerinnen und Bürger können sich durch die Kommunalaufsichtsbehörde hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens beraten lassen; Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.
Volksbegehren
- Bekanntmachung der Stadt Schenefeld über das Volksbegehren zum Schutz des Wassers
- Bekanntmachung der Stadt Schenefeld über die Feststellung der gültigen und ungültigen Eintragungen zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Bürgerentscheid Stadtwerke
- Bekanntmachung der Stadt Schenefeld über die Gültigkeit des Bürgerentscheids "Stadtwerke" vom 14.06.2020
- Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids „Stadtwerke“ vom 14. Juni 2020 in der Stadt Schenefeld
- Ergebnis über den Bürgerentscheid zum Thema Stadtwerke am 14.06.2020
- Abstimmungsbekanntmachung Bürgerentscheid "Stadtwerke"
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid „Stadtwerke“ am 14.06.2020
- Standpunkte und Begründungen zum Bürgerentscheid "Stadtwerke"
- Abstimmungsbezirkseinteilung Bürgerentscheid Stadtwerke 2020
- Bekanntmachung Zusammensetzung Gemeindewahlausschuss
- Bekanntmachung der Stadt Schenefeld über die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Gründung einer Stadtwerke Schenefeld GmbH
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