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Standesamt
Standesamt Schenefeld
Hinweis:
Am 28.11.2024 bleibt das Standesamt leider aus betrieblichen Gründen nachmittags geschlossen.
Im Standesamt Schenefeld werden Geburten und Sterbefälle beurkundet und die entsprechenden Urkunden ausgestellt. Die Geburt oder der Sterbefall müssen sich im Bereich der Stadt Schenefeld ereignet haben.
Anmeldungen von Eheschließungen werden von Schenefelder Einwohnerinnen und Einwohner angenommen. Heiratswillige können sich in Schenefeld im Trauzimmer trauen lassen.
Hamburger Heiratswillige oder Heiratswillige, die nicht in Schenefeld gemeldet sind, können nur in Schenefeld heiraten, wenn Sie einen Bezug zu Schenefeld haben. Das bedeutet, dass einer von Ihnen beiden entweder in Schenefeld geboren, schon einmal in Schenefeld gewohnt oder gearbeitet oder zur Schule gegangen sein muss oder ein Teil der Verwandtschaft in Schenefeld wohnt oder gewohnt hat.
Die Anträge auf Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, werden ebenso hier bearbeitet und ausgestellt.
Vaterschaftsanerkennungen werden entgegengenommen von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Die Mutter des Kindes darf nicht verheiratet sein, sie muss ledig, verwitwet oder rechtskräftig geschieden sein. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes entgegengenommen werden.
Das Standesamt ist auch für Kirchenaustritte sowie verschiedene Arten von Namensänderungen zuständig. Dies kann z. B. eine Ehenamensbestimmung, die Wiederannahme des Geburtsnamens oder eine Namenserteilung von Vätern für nichteheliche Kinder sein.
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