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Einzelhandelskonzept
Einzelhandelskonzept
Die Ratsversammlung hat am 12. Dezember 2024 das Zentren- und Einzelhandelskonzept für die Stadt Schenefeld als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept wurde von der CIMA Beratung und Management GmbH erstellt und soll eine Beurteilungsgrundlagen bieten, um Anfragen zur Neuansiedlung oder Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben beurteilen zu können. Auch für die verbindliche Bauleitplanung bildet es eine Grundlage, auf die sich eventuelle Festsetzungen zum Thema Einzelhandel stützen können.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept beinhaltet einen Allgemeinen Teil mit einer Beschreibung der allgemeinen Entwicklungstrends im Einzelhandel, Grundlagen zur Standortsteuerung des Einzelhandels und Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung. Anschließend werden die wirtschaftsräumlichen Rahmenbedingungen für den Einzelhandelsstandort Schenefeld, die Wettbewerbssituation, das Marktgebiet und die Marktpotenziale, die Einzelhandelsstrukturdaten sowie die Nahversorgungssituation in der Stadt Schenefeld beschrieben. Daraus abgeleitet wird das Einzelhandelskonzept mit einem Standortkonzept und einem Branchenkonzept für die Stadt Schenefeld. Das Standortkonzept beschreibt die zentralen Versorgungsbereiche: das Hauptzentrum Stadtkern sowie die Nebenzentren Schenefeld-Dorf, Schenefeld-Siedlung und Schenefelder Platz. Darüber hinaus werden ergänzende Einzelhandelsstandorte beschrieben. Das Branchenkonzept beinhaltet die aus der Bestandserhebung entwickelte Sortimentsliste für die Stadt Schenefeld mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten. Abschließend werden Leitlinien für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Schenefeld formuliert.