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Vorabinformation Bauleistungen
Laufende Information
über beabsichtigte Vergabeverfahren von Bauleistungen (§ 20 IV VOB/A)
Der Auftraggeber informiert fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.