Bild: Rathaus

UNSER MOTTO: "SCHENEFELD JEDEN TAG EIN WENIG BESSER MACHEN"

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Zuschlag Bauleistungen

Information

NACH Zuschlagserteilung von BAULEISTUNGEN (§ 20 VOB/A) – Veröffentlichung auf der Internetseite

Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn 

  1. bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
  2. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt.

Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.