Bild: Rathaus

UNSER MOTTO: "SCHENEFELD JEDEN TAG EIN WENIG BESSER MACHEN"

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Zuschlag Vergaben

Information

NACH Zuschlagserteilung von Vergaben (§ 30 I UVgO) – Veröffentlichung auf der Internetseite

Nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb informiert der Auftraggeber für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen.