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Zuschlag Vergaben
Information
NACH Zuschlagserteilung von Vergaben (§ 30 I UVgO) – Veröffentlichung auf der Internetseite
Nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb informiert der Auftraggeber für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen.